Pressemitteilung vom 02. Jan 2024

Genehmigungen für 14 Windräder beantragt

6 Anlagen bei Sechtem, 8 auf der Ville bei Hemmerich, Rösberg und Merten

Alte und neue WindenergieanlagenAlte und neue Windenergieanlagen© K. Benninghaus

Nach Auskunft des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge (LSV) liegen beim Rhein-Sieg-Kreis bereits 14 Genehmigungsanträge für Windenergie-Anlagen auf Bornheimer Stadtgebiet vor. Insgesamt planen die Firma REA aus Düren und die Stadtwerke Aachen (Stawag) sogar den Bau von bis zu 32 Anlagen in Bornheim.

Seit September 2023 prüft der Kreis die Genehmigungsfähigkeit von Bauanträgen der „REA Düren“ für sechs Windräder innerhalb der von der Stadt Bornheim geplanten Konzentrationszone in der Rheinebene bei Sechtem. Die Anlagen des „Typs Enercon E-160 EP5 E3“ haben einen Rotordurchmesser von 160 m und würden mit ihren Rotorspitzen Höhen von 246,6 m über dem Boden erreichen. Die Nennleistung läge pro Anlage bei 5,56 MW.

LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna: „Es ist jedoch fraglich, ob diese riesigen Anlagen überhaupt genehmigt werden. Im laufenden Verfahren muss nämlich u.a. auch die Verträglichkeit mit den als Weltkulturerbe eingestuften Brühler Schlössern geprüft werden. Der Grund: Es gelang der Stadt Bornheim innerhalb der letzten zwei Jahre nicht, mit der Höheren Denkmalschutzbehörde und der UNESCO abschließend zu klären, ob erhebliche Beeinträchtigung der Sichtachsen der Brühler Schlösser durch die vorgesehenen fast 250 m hohen Windräder drohen. Für verträglich halten Denkmalbehörde und Bezirksregierung um ca. 100 m verkleinerte Anlagen in der Rheinebene.“

Im September 2023 teilte der Kreis dem Naturschutzbeirat mit, dass acht weitere Bauanträge auf dem Villerücken bei Hemmerich, Rösberg und Merten eingereicht wurden. Hier sollen Windenergieanlagen (WEA) des „Typs N133“ des Herstellers Nordex errichtet werden. Der Rotordurchmesser beträgt 133 m. Die Rotoren würden sich zwischen 149 m und 16 m über dem Gelände drehen. Pro WEA beträgt die Nennleistung 4,8 MW.

Die Windenergie-Konzentrationszonen auf der Ville und in der Rheinebene wurden vom Bornheimer Stadtrat mit der Verabschiedung des „Teilflächennutzungsplans Windenergie“ Anfang September 2023 beschlossen. Die Bezirksregierung Köln versagte allerdings die Genehmigung des Teilflächennutzungsplans aufgrund erheblicher Mängel, u.a. in Hinblick auf die als Weltkulturerbe eingestuften Brühler Schlösser. Ende November versuchte der Rat diese Mängel durch einen erneuten Beschluss zu heilen. Vergeblich! Diesmal führten Fehler in der kartographischen Darstellung der Konzentrationszone auf der Ville und Mängel in der Begründung des Flächennutzungsplans zu einer erneuten Genehmigungsverweigerung durch die Bezirksregierung. In einer Sitzung am 14. Dezember beschloss der Rat deshalb erneut Korrekturen der Karte und der Begründung in der Hoffnung, endlich den Teilflächennutzungsplan durch Köln genehmigt zu bekommen.

Michael Pacyna: „Am  31. Januar dieses Jahres endet die von der Bundesregierung vorgesehene Übergangsfrist, bis zu der die Planung durch eine amtliche ´Bekanntmachung` auf der Homepage der Stadt rechtskräftig werden muss. Sonst droht der im Teilflächennutzungsplan festgeschriebene Abstand von 1.000 m zur geschlossenen Wohnbebauung zu kippen. Windräder könnten dann auch außerhalb der Konzentrationszonen gebaut werden. Der ungewollte ´Wildwuchs` würde zu erheblich näher an die Siedlungsränder rückenden Anlagen und zu einer Flut von Bauanträgen führen. Das kann keiner wollen. Wir hoffen deshalb, dass die Stadt trotz aller hausgemachten Pannen die Befristung der Genehmigung des ´Teilflächennutzungsplans Windenergie` auf Ende Januar doch noch einhalten kann.“