Pressemitteilung vom 08. Apr 2024

Windenergie: Bezirksregierung macht Druck

14 Tage-Frist für Stellungnahme zur Umweltprüfung der Kölner Windkraftpläne

So könnte es nach Willen der Bezirksregierung in Köln demnächst auf dem Villerücken aussehenSo könnte es nach Willen der Bezirksregierung in Köln demnächst auf dem Villerücken aussehen!© K. Benninghaus

Der Bornheimer Landschaftsschutzverein (LSV) konnte bei der Bezirksregierung Köln gerade noch rechtzeitig seine Stellungnahme zur Umweltprüfung des „Teilplans Erneuerbare Energien, Windkraft“ einreichen. Vorsitzender Dr. Michael Pacyna beklagt den Zeitdruck, unter den die Regionalplanungsbehörde alle Beteiligten setzt: „Am 14. März erhielten wir die Unterlagen zur Umweltprüfung. Bereits am Karfreitag in den Osterferien lief die Abgabefrist für Stellungnahmen ab.“

Die Konzentrationszonen auf dem Villerücken und in der Rheinebene wurden vom LSV nach Inkrafttreten des Bornheimer Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ im Januar 2024 akzeptiert, bei der Ville allerdings mit „Bauchschmerzen“. Die von der Kölner Bezirksregierung jetzt zusätzlich vorgesehenen „Vorranggebiete“ auf der Ville lehnt der Verein dagegen entschieden ab.

In seiner Stellungnahme zur laufenden Umweltprüfung verweist der LSV auf die Attraktivität des im „Naturpark Rheinland“ liegenden Bornheimer Freiraums. Windkraftanlagen werden sich unmittelbar auf den Erholungswert auswirken. Die bisher ungestörte Ville zieht Erholungssuchende nicht nur aus dem Nahraum, sondern auch aus dem Ballungsraum Köln-Bonn an und ist somit ein klassisches Regionalerholungsgebiet. In der Konzentrationszone auf dem Villerücken könnten nach überschlägiger Schätzung des 12 Windräder errichtet werden - in den im Entwurf der Regionalplanungsbehörde dargestellten Vorranggebieten sogar ca. 23 Anlagen mit entsprechend verheerenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Klicken, um Karte größer anzuzeigenKartenausschnitt „Bornheim“ aus dem Entwurf des RP Köln© Bezirksregierung Köln

Auch der „Zweckverband Naturpark Rheinland“ erhebt schwere Bedenken gegen die nach den Plänen der Bezirksregierung um 84 % ausgeweiteten Flächen für Windräder: „Die bestehenden Freiräume sind von Bebauung freizuhalten. Diese liegen in den besonders schützenswerten Zonen des Naturpark Rheinland, welche sowohl für den Naturschutz als auch für die Naherholung und Freizeitaktivitäten besonders wertvoll sind“. Der LSV weist in seiner Stellungnahme zudem darauf hin, dass das gesamte Villeplateau und Teilbereiche der Rheinebene unter Landschaftsschutz stehen.

Auf der Bornheimer Ville sind wegen des Militärflugplatzes Nörvenich nur Windräder mit einer Höhenbegrenzung auf 150 m über dem Gelände zulässig. Die Windenergieanlagen auf der Ville werden Rotoren besitzen, die sich zwischen 149 m und 16 m über dem Gelände drehen. Der Biologe Pacyna: „Dies bedeutet in der Höhenlage zwischen ca. 16 m bis 50 m ein extrem hohes Kollisionsrisiko für Vögel, Fledermäuse und Insekten. Greifvögel z.B. wie der Rotmilan, der Uhu und andere Arten sind folglich stark gefährdet. Bei geschützten Arten müssen Schutzmaßnahmen verbindlich festgeschrieben werden.“

Die von der Bezirksregierung nun zusätzlich auf dem Ville-Rücken geplanten „Vorranggebiete“ liegen im Norden in direkter Nachbarschaft zum FFH-Gebiet „Villewälder bei Bornheim“. Der LSV-Vorsitzende bemängelt „die Missachtung des vorgeschriebenen Schutzabstandes von 375 m. Wir fordern die Regionalplanungsbehörde auf, auch die Verbundfunktion des gesamten Villewaldes einschließlich dort befindlicher Naturschutzgebiete zu beachten.“

Da die Bezirksregierung im gegenwärtigen Planungsstadium die Vorläufigkeit ihrer Planung betont, hofft der LSV nun auf Berücksichtigung seiner Stellungnahme zur Umweltprüfung und auf eine Rücknahme der zusätzlich vom RP Köln geplanten „Vorranggebiete“.