Bürgerschaft, Stadt und LSV geschlossen gegen Kölner Windplanung

Überwältigende Resonanz: LSV und Bürgermeister luden ein

Mehr als 250 Besucher kamen am 22. Mai 2024 zur Mertener Informationsveranstaltung von LSV und Bürgermeister, so groß ist die Empörung über die Pläne der Bezirksregierung Köln, bis zu 36 Windräder auf der Ville im Naturpark Rheinland zuzulassen.

Im Januar wurde die Planung der Stadt Bornheim rechtswirksam. Diese weist je eine Windenergiekonzentrationszone in der Rheinebene und eine auf der Ville für jeweils 15 Windräder aus. Im März wurden dann aber Kölner Pläne bekannt, zusätzlich zu den städtischen Konzentrationszonen weitere 84 % an Flächen für Windräder auf der Ville auszuweisen.

Mit Karten und Fotos veranschaulichte der LSV den aktuellen Sachstand. Vereinsvorsitzender Dr. Michael Pacyna ist vom Scheitern der Kölner Planung überzeugt: „Entscheiden wird nicht die Behörde, sondern das dortige Parlament, der Regionalrat Köln. Hier signalisierten uns bereits alle Fraktionen außer der FDP ihre Unterstützung.“

Villehochfläche nach Plänen der Bezirksregierung KölnÜbersichtskarte: Bornheimer Konzentrationszone auf der Ville und geplante „Windenergiebereiche“ der Kölner Bezirksregierung.© Stadt Bornheim

Der Geograf und Biologe verwies auf die umfangreichen Stellungnahmen des Vereins zur Umweltprüfung, obwohl die Bezirksregierung dazu nur eine Frist von zwei Wochen eingeräumt hatte, die am Karfreitag endete.

LSV-Vize und Jurist Norbert Brauner: „Die Sichtachsen der 5 km entfernten Brühler Schlösser stehen nach unserer rechtlichen Überprüfung bei korrekter Abwägung Windrädern ohne Höhenbegrenzung nicht entgegen. Weil Bornheim im Tieffluggebiet des Militärflughafens Nörvenich liegt, sind aber die Höhen der Windradrotorspitzen auf der Ville auf 150 m und in der Rheinebene auf 250 m begrenzt. Deren Nichtbeachtung durch die Bezirksregierung ist ein grober Planungsfehler genauso wie die unzureichende Beachtung der Bornheimer Planung.“

Der Jurist Dirk Lindemann, Beisitzer im LSV-Vorstand, erläuterte die erheblichen Auswirkungen aktueller Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster auf die Windenergieplanung und kündigte eine „argumentative Breitseite“ des LSV gegen die Bezirksregierung an.

Prof. Dr. Max Seibert, aktiv im LSV-Arbeitskreis Windenergie und bis 2020 Vorsitzender Richter des häufig mit Windenergie-Verfahren befassten 8. Senats am Oberverwaltungsgericht NRW in Münster, riet wie andere Besucher der Bürgerversammlung dazu, nicht erst auf die offizielle Bürgerbeteiligung durch die Bezirksregierung zu warten, sondern jetzt schon die Fraktionen im letztlich entscheidenden Regionalrat zu kontaktieren.

Simulation mit WindradstandortenSo wird es auf der Ville aussehen, sollte die Bezirksregierung ihre Pläne durchsetzen (Fotosimulation)© Stadt Bornheim

Bornheims Bürgermeister Christoph Becker unterstützte die Argumentation des LSV. Er verlangt im Schulterschluss mit dem Verein und den Versammlungsteilnehmern von der Bezirksregierung, wie in ähnlich betroffenen Gemeinden auch in Bornheim keine Windenergiebereiche auszuweisen. Nur die beiden Bornheimer Konzentrationszonen für Windenergie sollten unverändert Bestand haben: „Damit können bis zu 30 Windräder gebaut werden, womit Bornheim bereits einen überproportionalen Beitrag zur notwendigen Energiewende leistet.“ Sollte die Bezirksregierung aber auf ihrer jetzigen Planung beharren, müsse eben geklagt werden. Das Fazit von Michael Pacyna: "In der Veranstaltung wurde deutlich, in welch tiefe Verzweiflung über die drohende Entwertung ihrer Heimat und den Wertverlust am Eigentum bei einer Umsetzung der Kölner Planung viele Einwohner der Ville-Ortschaften von Brenig bis Merten stürzt. Schließlich würde die Umsetzung die Kölner Planung eine Verschandelung der Kernzone des bisher der Erholung und des Naturschutzes dienenden Naturparks Rheinland in eine Industriezone für Windenergie bedeuten. Wir sehen es als großen Erfolg des Abends, dass es aufrüttelnden Stimmen aus dem Kreis der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern, dem LSV und dem Bürgermeister im Laufe der lebhaften Diskussion gelang, die Resignation und Hoffnungslosigkeit vieler Anwesender in Zuversicht zu verwandeln. Es herrschte schließlich die Entschlossenheit vor, dass es der Bevölkerung gemeinsam mit dem LSV und der Stadt Bornheim gelingen wird, den Entwurf der Bezirksregierung aufgrund der erheblichen Kölner Planungsfehler gerade in Bornheim zu kippen."

Zusatz

Daten zu den bereits in der Rheinebene und auf der Ville beantragten Windrädern:

Auf der Bürgerversammlung konnten wir Anfragen einiger Anwesender zu den bereits 2023 beantragten Windrädern (WEA) nicht ausreichend beantworten, da wir die entsprechenden Unterlagen nicht dabei hatten. Das holen wir hiermit nach.

Beim Rhein-Sieg-Kreis gestellte Genehmigungsanträge für WEA auf der Ville:

Beantragt wurden WEA des Typs N133 des Herstellers Nordex mit einer Nabenhöhe von 82,5 m ü. G., einem Rotordurchmesser von 133 m und einer Nennleistung von je 4,8 MW.

Beim Kreis gestellte Genehmigungsanträge für WEA in der Rheinebene:

Beantragt wurden WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3, Rotorradius 80 m, Nabenhöhe 165,6 m, Leistung 5,56 MW.

Bodenversieglung:

Pro Windrad wird für die gesamte Betriebsdauer eine Fläche von 3.000 qm für Turm und Kranstellflächen versiegelt. Die aus statischen Gründen tiefreichenden Betonfundamente richten sich nach der Größe der Windräder und den lokalen Bodenverhältnissen. Bei dem kiesigen Untergrund sowohl auf der Ville als auch in der Rheinebene versickert das von den Betonfundamenten abfließende Niederschlagswasser, zumal oberflächennahe Toneinlagerungen durchbrochen werden. Eine Erhöhung der Überschwemmungsgefahr ist daher nicht zu befürchten.