Windenergie in Bornheim: Es tut sich was!

Kölner Bezirksregierung muss Planung überarbeiten

Nach Informationen des LSV kommt Bewegung in die Windenergie-Planung der Kölner Bezirksregierung. Mit Schreiben vom 6. Mai teilte die Behörde mit: „Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 21. März 2024 den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan (LEP NRW) für unwirksam erklärt.“ Der LEP ist auch bedeutsam für die Windenergieplanung des Landes.

Urteil zeigt Wirkung –  Vorrecht kommunaler Konzentrationszonen

Die Richter gaben einem Normenkontrollantrag des BUND in 12 von 15 Punkten Recht. Ein Gang zum nächsthöheren Gericht wurde nicht zugelassen. Die Landesregierung wies die Bezirksregierungen vor dem Hintergrund des genannten Gerichtsurteils im Mai an, die Windenergie-Ausweisungen der Gemeinden „mit besonderer Sorgfalt und Respekt“ zu prüfen und zur Wahrung  der kommunalen Selbstverwaltung eine Verständigung mit den Kommunen unter Priorisierung der kommunalen Konzentrationszonen zu erreichen. LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna weist darauf hin, dies sei „bezüglich Bornheim bisher nicht der Fall gewesen, da die seit Januar 2024 rechtswirksame Konzentrationszone der Stadt in der Rheinebene von der Bezirksregierung nicht angerechnet wurde.“

Prüfung klärt Gefährdung der „Brühler Schösser“

Die Ausklammerung der Konzentrationszone in der Rheinebene begründet die Kölner Behörde mit einer möglichen Beeinträchtigung der Sichtachsen des Weltkulturerbes „Brühler Schlösser“. Der stv. LSV-Vorsitzende Norbert Brauner erfuhr nun, „die Firma REA Düren, welche bereits sechs Baugenehmigung von 250 m hohen Windrädern in der Konzentrationszone in der Rheinebene beantragt hat, habe deshalb im Mai eine ´Kulturverträglichkeitsprüfung` zur Klärung dieser Frage in Auftrag gegeben. Mit dem Ergebnis rechnen wir frühestens im August.“ Die REA plant in der Rheinebene insgesamt 12 Windenergie-Anlagen.

Visualisierung Standort HemmerichVisualisierung der Windenergieanlagen, Standort Hemmerich  © Stadt Bornheim
Visualisierung Standort RösbergVisualisierung der Windenergieanlagen, Standort Rösberg  © Stadt Bornheim
Visualisierung Standort Brenig Visualisierung der Windenergieanlagen, Standort Brenig   © Stadt Bornheim
Visualisierung Standort Waldorf SüdVisualisierung der Windenergieanlagen, Standort Waldorf Süd  © Stadt Bornheim

Genehmigungsanträge ruhen

Auf der Ville hat die REA in der dortigen Konzentrationszone inzwischen beim Rhein-Sieg-Kreis die Genehmigung von 9 Windenergieanlagen (WEA) beantragt, die Firma STAWAG Energie Aachen für 8 WEA, davon zwei außerhalb der dortigen Konzentrationszone.

Wegen des laufenden Regionalplanverfahrens stellte die STAWAG ihre beiden Genehmigungsanträge von WEA außerhalb der Bornheimer Konzentrationszone auf der Ville jetzt erst einmal zurück.

Regionalplanänderungen nach Umweltprüfung

Zur Umweltprüfung hatten der LSV und die Biologische Station des Kreises gemeinsam mit anderen Umweltverbänden Ende März/Anfang April der Bezirksregierung umfangreiche Daten geliefert. Diese beauftragte ein Fachbüro mit der Erstellung des erforderlichen „Umweltberichts“. Michael Pacyna: „Laut Pressesprecher der Kölner Planungsbehörde zeichnet sich ab, dass es aufgrund unserer Stellungnahmen zur Umweltprüfung in Bornheim zu Veränderungen des Vorentwurfs des Regionalplans kommen wird.“

Bewertung militärischer Tiefflugzone

Die Bezirksregierung muss auch noch die faktischen Höhenbegrenzungen der WEA in der Bornheimer Rheinebene auf 250 m und auf der Ville auf 150 m infolge der für die nationale Sicherheit notwendigen Übungsflüge vom Militärflughafen „Nörvenich“ bewerten.

Zeitplanung verzögert sich

Unter all diesen Gesichtspunkten konnte die Bezirksregierung auch nicht wie geplant die Bürger- und Verbändebeteiligung in den Sommerferien durchziehen, sondern musste sie nach hinten bis zur Fertigstellung eines überarbeiteten Planentwurfs verschieben. Der Aufstellungsbeschluss für den Teilplan „Erneuerbare Energien Windenergie“ soll jetzt im letzten Quartal dieses Jahres erfolgen. Der Pressesprecher der Kölner Behörde begründet diese Zeitverschiebung hauptsächlich mit dem „erhöhten Aufwand“ durch die Umweltprüfung.

Michael Pacyna sieht insgesamt „gute Chancen auf erhebliche Änderungen am Planungsentwurf der Bezirksregierung. Wir warten jetzt auf die Offenlage, um zu überprüfen, ob unsere Einschätzung zutrifft. Ziele des LSV bleiben die Anerkennung der rechtswirksamen Bornheimer Konzentrationszonen durch die Bezirksregierung und der Verzicht der Kölner Behörde auf ihre über die städtischen Konzentrationszonen hinaus gehende Ausweisung von 84 % weiterer Windenergie-Vorranggebiete zwischen Brenig und Merten.“